Landtagswahl Sachsen 2024
Sozial- und bildungspolitische Lösungen für ein lebenswertes Sachsen 2030
In einer Positionsbestimmung 2030 formulierte der Paritätisches Sachsen insgesamt 20 Ziele und entsprechenden Maßnahmen, die aus verbandlicher Sicht bis 2030 umgesetzt werden müssen. Leitmotive waren dabei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen zu stärken und die Teilhabe aller im Freistaat lebenden Menschen zu fördern.
Elf Ziele wurden mit Blick auf die Landtagswahl 2024 gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen als prioritär eingestuft. Diese möchten wir Ihnen auf dieser Seite nahebringen und zum Dialog einladen. Wir sind der Meinung, dass sozial- und bildungspolitische Fragestellungen eine zentrale Rolle in den Debatten zu Landtagswahl 2024 spielen müssen.
Gemeinnützige Akteure bei der Transformation fördern und begleiten
Gemeinnützige Organisationen benötigen Unterstützung, um die anstehenden transformationsbedingten Aufgaben bewältigen zu können. Die sächsischen Förderansätze sind diesbezüglich auf ihre Tauglichkeit für gemeinnützige Organisationen zu evaluieren. Förderlücken sollen spätestens bis 2026 erfasst sein, um benötigte Mittel im Landeshaushalt 2027/28 bereitzustellen. Parallel dazu ist die Beratung zur Förderung transformationsbedingter Aufgaben auszubauen.
Pflege und Altenhilfe: Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln
Sachsen braucht ein Landespflegegesetz. In ihm sollen alle pflegerelevanten landesrechtlichen Regelungen, Anforderungen und Fördermöglichkeiten gebündelt und so Bürokratie abgebaut sowie notwendige Innovationsanreize gesetzt werden. Dabei sollte es die kommunale Planung und Steuerung stärken, Investitionen unterstützen, eine Beratungsstruktur vor Ort absichern und Ausbildung fördern.
Sinkende Kinderzahlen als Chance für die Bildungsqualität in Kitas nutzen
Die aktuell sinkenden Kinderzahlen haben laut derzeitigem Fachkraft-Kind-Schlüssel zur Folge, dass mindestens 5000 Vollzeit-Fachkräfte bis 2030 verloren gehen. Um das zu verhindern und die Bildungsqualität in Kitas zu stärken, muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel im sächsischen Kitagesetz (SächsKitaG) flexibler gestaltet werden.
Jugendhilfeförderung in Sachsen zukunftsfest gestalten
Die Jugendpauschale ist ein wichtiges Förderinstrument, dass unmittelbar auf die Entwicklung und den Fortbestand der Angebote in den Regionen Einfluss nimmt. Sie ist in das Landesjugendhilfegesetz aufzunehmen und ihre Berechnung dabei den finanziellen und demographischen Herausforderungen der nächsten Jahre entsprechend zu gestalten.
Integrationsgesetz: Verlässliche Integrationsangebote in allen Regionen sicherstellen
Integration darf nicht von politischer Stimmung, fiskalischen Erwägungen oder dem Wohnort abhängig gemacht werden. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancengleichheit sind klar definierte, vergleichbare Standards und die entsprechende Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommune gesetzlich zu regeln.
Ganztagsbildung: Kooperation von Hort und Schule verbessern
Das professionelle Zusammenwirken von Schulen und Horten - hin zu einem gemeinsamen Bildungsverständnis, das vom Potential des Kindes ausgeht - sollte in Sachsen über einen Rahmenvertrag gestaltet werden. Darin sind Ziele, Aufgaben und Verantwortungen zwischen Schulen und Horten zu benennen und die jeweiligen Fachkompetenzen zu achten.
Versorgungslücken schließen – psychisch Erkrankten schnell und wirksam helfen
Sachsen braucht eine zentrale Fachstelle für Gemeindepsychiatrie. Sie kann verlässliche Daten zur Versorgung psychisch Erkrankter ermitteln und regionale Bedarfsplanungen zielgenau unterstützen. Als Frühwarnsystem werden Versorgungslücken aufgedeckt und Angebotsbedarfe beschrieben. Sie fördert den Informationsaustausch zwischen regionalen Akteuren und stärkt somit die Versorgungslandschaft zusätzlich.
Jugendsozialarbeit: Benachteiligten Jugendlichen eine Chance geben
Die derzeitige Förderung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit über den Europäischen Sozialfonds endet 2027. Der Freistaat muss rechtzeitig damit beginnen ein Landesförderprogramm zu entwickeln, in dem die Bereiche Bildung, Wirtschaft und Soziales mehr als bisher zusammengedacht werden. Nur so lassen sich die Potentiale junger Menschen weiter fördern und eine Integration in den Arbeitsmarkt erreichen.
Familien und Kinder mit Kita-Sozialarbeit unterstützen
Derzeit profitieren sachsenweit 280 Kitas vom Programm „KINDER STÄRKEN 2.0“, das über den Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert wird. Es wird gut angenommen und zeigt nachweislich Wirkung. Da die ESF-Förderung im Jahr 2027 ausläuft, ist der Freistaat gefordert, rechtzeitig die Fortführung durch ein Landesprogramm Kita-Sozialarbeit abzusichern und eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Weiterbildung individuell und bedarfsorientiert fördern
Der Weiterbildungsbedarf in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit und Bildung ist hoch. Das Landesförderprogramm 'Berufliche Weiterbildung Sachsen' bietet hierzu gute Ansätze, um Weiterbildungen zu fördern. Der so finanzierte individuelle Weiterbildungszuschuss muss im sächsischen Weiterbildungsgesetz verankert werden. So gelingt es, die Förderung mehr an der Nachfrage auszurichten, statt lediglich die etablierten Angebote zu verstetigen.
Engagement stärken - Freiwilligendienste absichern
Sachsen soll sich dazu bekennen, die sachsenweit 2100 Plätze in Freiwilligendiensten abzusichern. Darüber hinaus ist eine dynamische Förderung notwendig, die fünf Prozent Inflationsausgleich ermöglicht. Nur so kann ein Wegfall der vielen Einsatzstellen bei kleinen Trägern verhindert und das Engagement der Freiwilligen bestärkt werden werden.